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Zwischen Netto und Brutto: Wie die Absicherung ohne Steuernachteile gelingt

Zwischen Netto und Brutto: Wie die Absicherung ohne Steuernachteile gelingt

PEH Wertpapier AG

Zwischen Netto und Brutto: Wie die Absicherung ohne Steuernachteile gelingt

Die Investmentsteuerreform 2018 ist nach einiger Zeit in den Köpfen der Anleger angekommen. Doch auch die Fondsanbieter mussten ihr Verhalten durch die Änderungen anpassen. Die Netto- und Brutto-Aktienquote ist seitdem wichtiger als je zuvor.

Mit der Investmentsteuerreform 2018 veränderte sich für Fondsanleger so einiges, die Regeln für die Besteuerungen wurden neu geschrieben. Auslöser waren die unterschiedlichen Besteuerungen von inländischen und ausländischen Fonds, die mit der Reform angeglichen wurden. Auch wenn die zahlreichen Änderungen für viele Anleger zuerst verwirrend klangen, vereinfachten sie seitdem vieles. Die Fondsanbieter mussten sich allerdings etwas umstellen.

Eine wichtige und grundsätzliche Änderung der Investmentsteuer war damals, dass deutsche Fonds auf bestimmte Erträge 15 Prozent Körperschaftssteuer zahlen mussten. Das führte dazu, dass die Fonds und damit ihre Anbieter seitdem selbst Steuern aus dem Fondsvermögen abführen. Vorher mussten das die Investoren übernehmen. Faktisch landet so von erwirtschafteten Dividenden seitdem weniger Gewinn auf den Konten der Investoren.

Investitionsquote bestimmt die Steuer

Doch zum Ausgleich entwarf der Staat das Konzept der Teilfreistellung, das seitdem Steuervergünstigungen für die Investoren sicherstellt. Allerdings gibt es dabei verschiedene Abstufungen: Die Investoren von Immobilienfonds erhalten eine Steuerfreistellung der Ausschüttungen von 60 Prozent. Investiert der Fonds darüber hinaus überwiegend und damit mindestens zur Hälfte in ausländische Immobilien, sind sogar 80 Prozent der Ausschüttungen steuerfrei.

Auch abseits der Immobilienfonds tat sich etwas. Bei einem Mischfonds mit wenigstens 25 Prozent Aktienanteil sind es seit der Reform 15 Prozent steuerfreie Ausschüttungen. Die wohl wichtigste Änderung ergab sich aber bei Aktienfonds: Für entsprechende Produkte, die mehr als 50 Prozent des Vermögens in Aktien anlegen, bekommt der Anleger 30 Prozent der Ausschüttungen steuerfrei.

Die starre Grenze bei der Definition der Aktienfonds änderte natürlich auch das Anlageverhalten der Fondsanbieter. Die Absicherung durch eine Verringerung der Aktienquote funktionierte nicht mehr. Um bei Aktienfonds über der magischen Aktienquote von 50 Prozent zu landen und damit eine gute steuerliche Lösung für die Investoren bieten zu können, passten einige Fondsanbieter ihre Prozesse an.

Quotensteuerung für Steuervorteile

So etwa auch die PEH Wertpapier AG, die beim PEH EMPIRE verstärkt auf eine passende Steuerung der Netto-Aktienquote achtet. „Der Hintergrund ist, dass wir für den Investor natürlich die steuerlich beste Lösung bieten wollen und können“, erklärt Vorstandsvorsitzender und Fondsmanager Martin Stürner. Dazu wendet er zusätzlich zu den Aktienpositionen einen Mix aus Futures und Put-Optionen an.

Die Brutto-Aktienquote des Fonds bleibt immer in dem Bereich, in dem Anleger sicher mit einer Teilfreistellung nach den Regeln des Investmentsteuergesetzes rechnen können. Bei starken Marktsignalen wird der PEH EMPIRE trotzdem abgesichert und das Risiko reduziert: „Wenn wir innerhalb eines halben oder ganzen Tages unsere Quoten runterfahren wollen, dann sichern wir die vorhandenen Aktienpositionen mit Index-Futures ab“, erklärt Stürner. Dabei bleiben die Positionen unberührt, die Nettoquote wird durch die Futures aber trotzdem schnell und einfach gesenkt.

Doch mit Futures alleine sind die eingegangenen Positionen nicht passgenau abgebildet. Eine komplette Absicherung und ein gezieltes Herunterfahren der Nettoquote gelingt nur auf andere Art und Weise. „Deshalb wechseln wir in solchen Situationen dann sukzessive auf Put-Optionen für die einzelnen Werte, in die wir investiert sind. Das ist die bessere und genauere Absicherung“, erklärt Stürner. Die Aktienquote kann dann – zumindest netto durch die Put-Gegenpositionen – ganz heruntergefahren werden, ohne dass die Brutto-Investments jemals die Grenze für die Teilfreistellung unterschreiten würden. Für die Bemessung der Aktienquote nach der Investmentsteuerreform sind die Optionen nämlich nicht maßgeblich. Absicherung und Steuervorteile sind so trotzdem noch gleichzeitig erreichbar.

 

Quelle: CAPinside