Rechtliche Hinweise
> Ausgestaltung der Vergütungssysteme PEH Konzern> Ausgestaltung der Vergütungssysteme PEH Vermögensmanagement GmbH
Wichtige Hinweise
Alleinverbindliche Grundlage für den Kauf von Investmentanteilen ist der jeweils gültige Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen in Verbindung mit dem jeweils letzten Rechenschafts- und/oder Halbjahresbericht des Fonds. Diese Unterlagen erhalten Sie bei der PEH Wertpapier AG.
Die Ausführungen gehen von unserer Beurteilung der gegenwärtigen Rechts- und Steuerlage aus. Für die Richtigkeit der hier genannten Informationen übernimmt die PEH Wertpapier AG keine Gewähr.
Wertentwicklung
Angaben zur bisherigen Wertentwicklung erlauben keine Prognosen für die Zukunft. Die Preise der Anteile und deren Erträge können sowohl steigen als auch fallen. Unter Umständen erhalten Sie nicht den gesamten investierten Betrag zurück. Die Performance der Vergangenheit ist keine Garantie für die zukünftige Entwicklung. Wechselkursschwankungen können die Werte der ausländischen Investitionen zusätzlich beeinflussen.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Kundenberater, bevor Sie sich für eine Investition entscheiden. Die auf diesen Web-Seiten enthaltenen Informationen werden Ihnen nur zum Zwecke der Erläuterung mitgeteilt. PEH Wertpapier AG veröffentlicht ausschließlich produktbezogene Informationen und erteilt keine Anlageempfehlungen.
Alle Zahlen sind vorbehaltlich der Prüfung durch Wirtschaftsprüfer zu den Berichtsterminen.
Verkaufsbeschränkungen
Die Verbreitung der hier enthaltenen Informationen und das Angebot von hier genannten Investmentanteilen ist in vielen Ländern unzulässig, sofern nicht von der Verwaltungsgesellschaft des Sondervermögens eine Anzeige bei den örtlichen Aufsichtsbehörden eingereicht bzw. eine Erlaubnis von den örtlichen Aufsichtsbehörden erlangt wurde. Soweit eine solche Anzeige/Genehmigung nicht vorliegt, handelt es sich daher nachfolgend nicht um ein Angebot zum Erwerb von Investmentanteilen. Im Zweifel empfehlen wir Ihnen, mit einer örtlichen Vertriebsstelle Kontakt aufzunehmen.
Für US-Bürger
Die hier genannten Informationen und die Fonds der Gesellschaften sind nicht für den Vertrieb in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an US-Bürger bestimmt (dies betrifft Personen, die Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika sind oder dort ihr Domizil haben oder Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, die gemäß den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika bzw. eines Bundesstaates, Territoriums oder einer Besitzung der Vereinigten Staaten gegründet werden).
nach § 7 Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV)
Die gesetzliche Grundlage
Finanzdienstleistungsinstitute sind seit Inkrafttreten der Instituts-Vergütungsverordnung vom 6. Oktober 2010 nach § 7 unter Wahrung des Wesentlichkeits-, Schutz- und Vertraulichkeitsgrundsatzes des § 26a Abs. 2 des Kreditwesengesetzes verpflichtet, grundsätzliche Ausführungen über die Ausgestaltung ihres Vergütungssystems, den Gesamtbetrag aller Vergütungen sowie die Anzahl der Begünstigten einer variablen Vergütung auf der eigenen Internetseite zu veröffentlichen und diese Informationen mindestens einmal jährlich zu aktualisieren. Der Vorstand der PEH Wertpapier AG ist gem. § 9 für die Einhaltung der Anforderungen dieser Verordnung in den Tochtergesellschaften verantwortlich. Die PEH Wertpapier AG übernimmt die Offenlegungsanforderungen gem. § 7 zentral für die Gesellschaften des Konzerns. Der PEH-Konzern (Stand: 31.12.2011) umfasst neben der Muttergesellschaft, der PEH Wertpapier AG, die Tochtergesellschaften Axxion S.A., Oaklet GmbH, Advanced Dynamic Asset Management GmbH, Svea Kuschel + Kolleginnen GmbH, PEH Vermögensmanagement GmbH und PEH Wertpapier AG Österreich.
Die Ausgestaltung der Vergütungssysteme
Die Anreizstruktur der Mitarbeiter der PEH Wertpapier AG ist auf die Interessen der Kunden hin ausgerichtet.
Das Gehalt der Geschäftsleiter wie der Mitarbeiter setzt sich aus einer fixen Vergütung sowie variablen Vergütungsbestandteilen zusammen, die jährlich neu vereinbart werden. Die variable Vergütung leistet als Motivationsbaustein einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Unternehmensziele.
Vorstand
Die Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung wird vom Aufsichtsrat der PEH Wertpapier AG festgelegt. Ziel des Vergütungssystems der PEH Wertpapier AG ist es, eine angemessene Vergütung unter Berücksichtigung der persönlichen Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds sowie der wirtschaftlichen Lage und des Erfolgs des Unternehmens zu erbringen. Darüber hinaus orientiert sich die Vergütung an branchen- und landesüblichen Standards.
Die jährliche Vergütung der Vorstandsmitglieder richtet sich grundsätzlich nach ihrem Beitrag zum Geschäftserfolg und setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: einer erfolgsunabhängigen Vergütung und einer erfolgsabhängigen. Die Höhe der Festvergütung ist abhängig von der übertragenen Funktion und Verantwortung, der Zugehörigkeitsdauer zum Vorstand sowie von branchen- und marktüblichen Rahmenbedingungen. Eine ausführliche Erläuterung der Vorstandsvergütung können Sie dem Jahresgeschäftsbericht entnehmen. Sie finden ihn hier.
Vergütungsgruppen der Mitarbeiter:
Die Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besteht aus einem fixen Grundgehalt (12 bis. 14 Monatsgehälter) und einer variablen Vergütung.
Die Asset Manager erhalten jeweils zu gleichen Teilen einen Anteil aus der performanceabhängigen Vergütung, die die PEH aus dem institutionellen Fondsadvisory generiert. Die Auszahlung erfolgt nach Geschäftsjahresende und steht somit in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erfolg, den die Kunden der PEH erzielt haben. Der Bonusbetrag kann Null betragen, aber auch das Mehrfache eines Jahresgehalts ausmachen. Der Betrag ist nach oben nicht begrenzt.
Die Vertriebsmitarbeiter erhalten einen Anteil an der Steigerung der bestandsabhängigen Erträge, die die PEH aus der Vermögensverwaltung und der Vermögensberatung generiert. Die Bemessungsgrundlage der Mitarbeiter ist weitgehend identisch, der konkrete Anspruch ergibt sich aus der Betriebszugehörigkeit und eventuellen regionalen Schwerpunkten. Der Bonusbetrag kann Null betragen, aber auch das Mehrfache des Jahresgehalts ausmachen.
Geschäftsführer sind Teil dieser variablen Vergütungsregelung. Die Geschäftsführergehälter entsprechen der marktüblichen Vergütung und der Lage des Instituts.
In manchen Fällen kann auch für Mitarbeiter anderer Funktionsbereiche nach Ermessen ein leistungsabhängiger Bonus gezahlt werden.
Der gesamte Personalaufwand gemäß der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2011 beträgt 8.629 TEUR.
Der Anteil der fixen Vergütungsbestandteile beträgt 87,8%, der Anteil der variablen Vergütungsbestandteile beträgt 12,2%.
Vergütungsbericht PEH Vermögensmanagement GmbH
nach § 7 Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV)
Die gesetzliche Grundlage
Finanzdienstleistungsinstitute sind seit Inkrafttreten der Instituts-Vergütungsverordnung vom 6. Oktober 2010 nach § 7 unter Wahrung des Wesentlichkeits-, Schutz- und Vertraulichkeits¬grundsatzes des § 26a Abs. 2 des Kreditwesengesetzes verpflichtet, grundsätzliche Ausführun¬gen über die Ausgestaltung ihres Vergütungssystems, den Gesamtbetrag aller Vergütungen sowie die Anzahl der Begünstigten einer variablen Vergütung auf der eigenen Internetseite zu veröffentlichen und diese Informationen mindestens einmal jährlich zu aktualisieren. Die besonderen Anforderungen an das institutsinterne Vergütungssystem gem. §§ 5,6 und 8 InstitutsVergV sind nicht anzuwenden, da die PEH Vermögensmanagement GmbH aufgrund ihrer Größe, der Bilanzsumme und der Art der Geschäftstätigkeit zu den kleinen Instituten zählt.
Die Ausgestaltung der Vergütungssysteme
Die Anreizstruktur der Mitarbeiter der PEH Vermögensmanagement GmbH ist auf die Interessen der Kunden hin ausgerichtet. Das Gehalt der Geschäftsleiter wie der Mitarbeiter setzt sich aus einer fixen Vergütung sowie variablen Vergütungsbestandteilen zusammen, die jährlich neu vereinbart werden. Die variable Vergütung leistet als Motivationsbaustein einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Unternehmensziele. Ziel des Vergütungssystems der PEH Vermögensmanagement GmbH ist eine angemessene Vergütung unter Berücksichtigung der persönlichen Leistung des Mitarbeiters sowie der wirtschaftlichen Lage und des Unternehmenserfolgs. Darüber hinaus orientiert sich die Vergütung an branchen- und landesüblichen Standards. Die Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besteht aus einem fixen Grundgehalt (12 bis 14 Monatsgehälter) und einer variablen Vergütung. Die Vertriebsmitarbeiter erhalten einen Anteil an der Steigerung der bestandsabhängigen Erträge, die die PEH aus der Vermögensverwaltung und der Vermögensberatung generiert. Die Bemessungsgrundlage der Mitarbeiter ist weitgehend identisch, der konkrete Anspruch ergibt sich aus der Betriebszugehörigkeit und eventuellen regionalen Schwerpunkten. Der Bonusbetrag kann Null betragen, aber auch das Mehrfache des Jahresgehalts ausmachen. Geschäftsführer sind Teil dieser variablen Vergütungsregelung. Die Geschäftsführergehälter entsprechen der marktüblichen Vergütung und der Lage des Instituts. In manchen Fällen kann auch für Mitarbeiter anderer Funktionsbereiche nach Ermessen ein leistungsabhängiger Bonus gezahlt werden. Der gesamte Personalaufwand gemäß der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2011 beträgt 2.526 TEUR. Der Anteil der fixen Vergütungsbestandteile beträgt 74,4%, der Anteil der variablen Vergütungsbestandteile beträgt 25,6%.
