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18.10.2007

PEH Wertpapier AG: MiFID streut Sand in die Augen der Anleger


Mehr Transparenz bei Finanzgeschäften und verbesserter Anlegerschutz schützen nicht vor Fehlberatung und Schaden


Oberursel, 18. Oktober 2007 - Ohne Regelungen, Richtlinien, Paragraphen, Gesetze und Ge- und Verbote geht in Deutschland gar nichts - da macht auch MiFID keine Ausnahme, die vieldiskutierte Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Directive), die zum 1. November diesen Jahres in Kraft treten wird. MiFID soll für einen wesentlich verbesserten Anlegerschutz und damit für deutlich mehr Transparenz bei Finanzgeschäften sorgen: Transparenz in Bezug auf Gebühren und Provisionen, in Bezug auf Vertriebsmethoden und etwaige Interessenskonflikte der Produktanbieter und natürlich Transparenz hinsichtlich eventueller Produktrisiken. MiFID will bewirken, dass Kunden umfassender informiert werden als bisher, dass ihnen die für sie günstigste Ausführung und Abwicklung ihrer Geldgeschäfte zugesichert wird - ja, MiFID fordert sogar einen Eignungs- und Angemessenheitstest, der herausarbeitet, ob sich ein Kunde eine bestimmte Anlage überhaupt leisten kann, ob die Anlageform zu ihm passt, ob er das damit verbundene Risiko versteht und auch bereit ist, es zu tragen. Alles löbliche Maßnahmen, auf die sich ein guter und verantwortungsbewusster Vermögensberater gerne einlässt - die hundertprozentige Sicherheit für den Anleger werde damit aber nicht geschaffen, so Martin Stürner, Vorstandsvorsitzender der PEH Wertpapier AG mit Sitz in Oberursel/Ts.

„Es ist gut, dass der Staat den Anlegerschutz verbessert, und es ist auch gut, dass der Kunde erfährt, welche Provisionen ein Berater an ihm verdient. Es ist aber ein gewaltiger Trugschluss, zu glauben, dass man nun bei der Geldanlage keinen finanziellen Schiffbruch mehr erleiden könne“, so Stürner. So gut MiFID auf der einen Seite auch sei, so sehr sei diese Richtlinie selbst das beste Beispiel dafür, dass bedingt durch unendlich viele Ausnahmeregeln MiFID eben keine Klarheit bringe und den Anleger oftmals nur in vermeintlichem Schutz wähne. „So hat der Bundesverband der Verbraucherzentrale bereits vor einem Jahr deutlich auf verpasste Chancen und auf unter MiFID weiter bestehende Risiken hingewiesen. Der äußerst problematische Markt der Geschlossenen Fonds - Stichwort Grauer Kapitalmarkt - oder auch Versicherungsprodukte jeglicher Art unterliegen beispielsweise nicht der unter MiFID geforderten Transparenz und Offenlegung, und auch freie Fondsvermittler brauchen sich nicht an die Richtlinien zu halten“. Letzteres bedeute beispielsweise, dass ein und dasselbe Produkt bei einem Vermögensverwalter unter die MiFID-Richtlinie falle, während ein freier Fondsvermittler damit aber unkontrolliert arbeiten könne und vor allem auch noch rechtmäßig von der MiFID-Richtlinie befreit sei - eine Situation, die der Verbraucher schlicht nicht durchschauen könne.

„So gut diese Richtlinie auch gemeint sei, so viel Schutz sie auch bieten sollte - MiFID ist hochgradig porös und streut Sand in die Augen der Anleger. Es ist für mich auch in keinster Weise nachvollziehbar, weshalb bestimmte Produkte oder Berufsgruppen von dieser Richtlinie nicht betroffen sind. MiFID soll den privaten Anleger in Sicherheit wiegen, die BaFin soll alle Anleger schützen - aber auch hier gibt es in der jüngeren Vergangenheit ja eindrucksvolle Beispiele, dass Finanzbetrüger mit negativer Energie immer wieder Gesetzesschlupflöcher finden“. Für ihn, so Stürner, gebe es aus MiFID und Co. nur eine Konsequenz: „Jeder ist für sich selbst verantwortlich - der Anleger kann Schaden nur dann abwenden, wenn er sich selbst um seine Kapitalanlage kümmert, den Markt sondiert und sich seine eigene Meinung darüber bildet, welchem Finanzberater oder Vermögensverwalter er Vertrauen schenkt, diese Verantwortung kann niemand delegieren. MiFID schützt weder vor Anlagebetrug, noch vor Fehlberatung oder daraus resultierendem Schaden“.

Bleibt die spannende Frage, wie man den ‚richtigen’ Vermögensverwalter und die ‚richtige’ Anlageform findet? „Führen Sie ein offenes Gespräch, sprechen Sie etwaige Bedenken offen aus, stellen Sie Fragen, und achten Sie auch auf Ihren Bauch“. Ein Kriterium für eine gute Vermögensverwaltung seien beispielsweise aktive Managementstrategien, denn die sind der Vermögensverwaltung der Banken haushoch überlegen, da dort kein aktives Management stattfinde und somit auch nicht gewinnorientiert und bedarfsgerecht in die Investmententwicklung eingegriffen werde. „Und last but not least ist es immer gut, sich die Erfolge der Vermögensverwalter schwarz auf weiß vorlegen zu lassen. Wenn bestimmte Anlageformen über Jahre ein Plus von weit über 100 Prozent erwirtschaftet haben, dann ist das sicher ein guter Erfolgsindikator“, erläutert Stürner - sicher auch im Hinblick auf das eine oder andere hauseigene Produkt.

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Über PEH
Die PEH Wertpapier AG versteht sich als Vermögensverwalter und -berater für private Kunden sowie als Assetmanager für institutionelle Anleger. PEH ist unabhängig von allen Banken und Finanzinstituten und hat sich von Beginn an auf innovative Investmentideen spezialisiert. Neben dem Hauptsitz in Oberursel/Ts. ist das Unternehmen in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart, Salzburg und Wien vertreten. PEH beschäftigt insgesamt 65 Mitarbeiter, davon ca. 50 Beraterinnen und Berater, und erwirtschaftete im abgelaufenen Geschäftsjahr 2006 einen Gewinn nach Steuern in Höhe von 3,524 Mio. Euro. Vorstandsvorsitzender ist seit dem Jahr 2000 Martin Stürner.

Der PEH-Konzern ist an 8 weiteren Unternehmen beteiligt und befindet sich weiter auf Wachstumskurs.

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